Dialyse mit GKV im Ausland

Dialyse im Ausland mit der gesetzlichen Krankenkasse

Wenn Sie als gesetzlich Versicherte:r einen Urlaub mit Dialyse planen, übernimmt Ihre Krankenkasse die Behandlungskosten in der Regel — aber der Weg dorthin unterscheidet sich je nach Reiseland. Diese Übersicht zeigt Ihnen, was wo gilt, was wir für Sie übernehmen, und welche Sonderfälle Sie kennen sollten.

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Innerhalb EU/EWR: Behandlung als Sachleistung

In allen EU- und EWR-Ländern (Spanien, Italien, Griechenland, Portugal, Polen, Ungarn, …) gilt das Sachleistungsprinzip: Sie weisen Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) vor, das Zentrum rechnet direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie treten in unseren Vertragszentren in keiner Vorkasse.

Wir kümmern uns um die schriftliche Vorabbestätigung der Krankenkasse, damit das Zentrum vor Ort auch ohne Rückfrage abrechnen kann. Voraussetzung: Sie melden sich rechtzeitig bei uns — idealerweise sechs bis acht Wochen vor Reisebeginn.

Schweiz: bilaterales Abkommen, etwas anders

Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, aber das Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland deckt Notfall- und planbare Behandlungen weitgehend mit ab. Die EHIC funktioniert hier ebenfalls. Für die Schweiz gelten allerdings einige spezifische Verfahrensregeln, die wir bei der Anfrage individuell mit Ihrer Krankenkasse klären.

Für Frankreich und einige weitere EU-Nachbarn gibt es vereinzelt ähnliche Sonderwege — wir prüfen diese im Vorfeld pro Reise.

Außerhalb EU/EWR: Türkei, Tunesien, Ägypten

In Drittländern wie der Türkei, Tunesien oder Ägypten greift kein Abkommen automatisch. Stattdessen wird die Kostenübernahme einzeln über einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse genehmigt — auch hier übernehmen wir die Antragsstellung für Sie. Die Erfolgsquote ist hoch, weil wir die Krankenkassen seit Jahrzehnten kennen und die jeweils passenden Anlagen mitliefern.

Auch in Drittländern treten Sie in unseren Partnerzentren in keiner Vorkasse, sobald die Krankenkasse die Übernahme schriftlich bestätigt hat.

Privatversicherte und Selbstzahler

Privatversicherte (PKV) buchen den Platz über uns wie GKV-Patient:innen, rechnen aber im Anschluss direkt mit uns ab. Wir stellen Ihnen die Rechnung zur Einreichung bei Ihrer privaten Versicherung. Die meisten privaten Tarife übernehmen Auslandsdialyse vollständig — prüfen Sie Ihren konkreten Tarif vor der Buchung.

Selbstzahler:innen — etwa wenn Sie keine deutsche Versicherung haben — können bei uns ebenfalls buchen. Die Kosten richten sich nach Land und Zentrum; wir nennen Ihnen den Gesamtbetrag bei der Anfrage.

Was wir für Sie übernehmen

  • Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse — Erst- und Folgeanträge, mit den passenden Anlagen je nach Reiseland.
  • Schriftverkehr mit Krankenkasse, Zentrum und Heimatklinik — wir übersetzen, leiten weiter und halten Sie auf dem Laufenden.
  • Direktabrechnung zwischen Zentrum und Krankenkasse, sodass Sie in keinerlei Vorkasse treten (Ausnahme: AOK BW/RLP, siehe oben).
  • Übermittlung Ihrer letzten Befunde und Verschreibung an das ausländische Zentrum, damit die Behandlung dort wie gewohnt fortgeführt wird.
  • Klärung von Sonderfällen wie Hepatitis-Status, Geräteanforderungen oder Schichtwünschen — vor Ihrer Anreise, nicht erst dort.

Was Sie selbst tun

  • Reisezeitraum mit Ihrem Reisebüro abstimmen, bevor Sie bei uns den Dialyseplatz anfragen.
  • Ihre EHIC kontrollieren — sie liegt fast immer auf der Rückseite der Versichertenkarte und gilt drei Jahre.
  • Eine Auslands-Reisekrankenversicherung abschließen, die andere medizinische Notfälle abdeckt (die EHIC bzw. unsere Direktabrechnung deckt nur Dialyse).
  • Aktuelle Befunde rechtzeitig bei Ihrer Heimatklinik anfordern — wir brauchen sie spätestens zwei Wochen vor der Reise.
  • Bei Drittlandsreisen: den Antrag früh einreichen. Vier Wochen sind Standard, sechs Wochen Puffer ist sicher.

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